Mediale Vorverurteilung – oder: Wenn Journalisten zu Richtern werden

Er ist einer der wohl grössten Justizfälle im Kanton Uri: der so genannte «Auftragsmord von Erstfeld». Er beschäftigt die Urner Gerichte bereits seit drei Jahren, und seit ein paar Wochen auch mich. Dies nicht nur, weil ich die Berufungsverhandlung vor dem Obergericht als Berichterstatterin mitverfolgt habe. Der Fall wirft auch eine medienkritische Frage auf, die mich seither stark beschäftigt: Kann eine mediale Vorverurteilung die Wahrheitsfindung bei Strafprozessen beeinträchtigen? Den Journalisten zum Richter machen?

Das ist meines Erachtens eine Frage, über die nachzudenken es sich lohnt, ja die zu stellen geradezu ein Muss sein sollte, will man als Medienschaffender verantwortungsvoll handeln. So ist auch der vorliegende Blogbeitrag gedacht: als Gedankenexperiment. Der Fall des «Auftragsmords von Erstfeld» dient dabei als Beispiel, anhand dessen die Gefahr einer möglichen medialen Vorverurteilung exemplarisch durchgespielt werden kann. Ob in diesem aktuellen Fall die mediale Vorverurteilung tatsächlich die Urteilsfindung beeinflusst hat oder nicht, kann und will ich nicht beurteilen. Entscheidend ist: Es wäre möglich. Und das allein sollte hellhörig machen.

Nehmen wir also den Fall des «Auftragsmordes von Erstfeld». Ich führe den Begriff an, weil zum einen das Urteil des Obergerichts – Schuldspruch mit 15 Jahren Haft – (noch) nicht rechtskräftig ist, und zum anderen der Begriff erstmals vom «Blick» eingeführt worden war. Am 15. November 2010, gerade mal drei Tage, nachdem auf die Ehefrau des Barbetreibers geschossen worden war, brachte der «Blick» folgende Schlagzeile: «Schüsse auf Serviertochter. Ist dieser süsse Bub das Motiv?» Im Artikel scheint die Journalistin bereits zu wissen, wie und wieso sich alles zugetragen hat: Barbetreiber I. W. wollte seine Ehefrau um die Ecke bringen, um an das Erbe seines Sohnes zu gelangen. Während im Lead ein möglicher Mordanschlag noch in einer Frage verpackt wird, kommt der Text so daher, als wäre bereits alles klar: Es ist ein Auftragsmord, I. W. der Auftraggeber – jetzt musste nur noch der Killer gefunden werden.

Man beachte vor allem die Schreibweise des Artikels: Alles wird faktisch beschrieben, keinerlei Konjunktive und kein Hinweis darauf, dass hier bloss spekuliert wird. Die Aussagen des Opfers werden für bare Münze verkauft, der Tathergang und das Motiv als gegeben beschrieben. Den Leserinnen und Lesern wird vermittelt: So ist es gewesen und nicht anders. Dass das Opfer den Bezug zum Barbetreiber herstellt, mag berechtigt oder unberechtigt sein. Fakt ist, dass die Journalistin die Spekulationen mit gebührender Distanz hätte beleuchten sollen. Tat sie aber nicht.

An dieser Stelle muss noch gesagt werden, dass ich nie eine fleissige «Blick»-Leserin war. Auch als die Geschichte in Erstfeld – dem Dorf, in dem ich aufgewachsen war – publik wurde, habe ich auf die «Blick»-Lektüre verzichtet. Wenn ich mir aber heute die Artikel dazu online ansehe, bin ich entrüstet, mit welcher Selbstverständlichkeit der «Blick» hier Spekulationen als Tatsachen verkauft hat. Natürlich ist eine Geschichte lesbarer und vergnüglicher zu schreiben, wenn man sie als gegeben verkaufen kann; mit «angeblich», «habe», «sei», «laut XY» und Konjunktiven kann man keine schriftstellerischen Meisterwerke abliefern. Wenn man aber bedenkt, wie weitreichende Folge diese Fehlleistung – und das ist es! – haben kann, sollte jedem klar sein, dass Eitelkeiten hier schlicht fehl am Platz sind.

Denn was war passiert? Obwohl ich damals den besagten «Blick»-Artikel und auch die darauffolgenden Berichte – welche genauso unhinterfragt Spekulationen verbreiteten – nicht gelesen hatte, wurde mir genau diese Geschichte zugetragen, immer und immer wieder: I. W. wollte seine Frau umbringen, um an das Erbe seines Sohnes zu kommen, nun sucht man den Killer. Ob am Stammtisch, in der Familie oder sonst wo: Der Fall schien klar. Das war die Wahrheit, so muss es gewesen sein und nicht anders. I. W. hat einen Auftragskiller engagiert – daran gab es nichts mehr zu rütteln.

Zugegeben, die Geschichte traf auch durchaus auf guten Nährboden. I. W. war den meisten Urnerinnen und Urnern bereits von früheren Erzählungen bekannt. Als Schlitzohr, der sich immer mal wieder mit dem Gesetz anlegt. Als Taxifahrer, der Ruhezeiten nicht einzuhalten schien. Und als Puffbesitzer. Zuletzt war er in dieser Funktion in ein anderes Verbrechen verwickelt: die Messerstecherei von Erstfeld. Dazumal aber als Opfer. Trotzdem stand fest: Einem Typen mit so einer Vorgeschichte, noch dazu in dieser unsäglichen Branche, war alles zuzutrauen. Sogar ein Auftragsmord. So die landläufige Meinung.

Die «Blick»-Artikel entwickelten zusätzlich eine gefährliche Eigendynamik: Als das Phantombild des Schützen publik wurde, lautete der Titel:«Er wollte sie ermorden». Und als er gefasst wurde, hiess es: «Auftragskiller von Erstfeld verhaftet». Immer war von einem Auftragsmord die Rede. Und damit immer mitgedacht: Auftraggeber I. W. Dies wurde seit der ersten Berichterstattung kein einziges Mal mehr hinterfragt. Die Rollen waren verteilt: Der Killer war zwar böse, noch böser aber der Auftraggeber. Dass möglicherweise der Schütze ohne Auftrag gehandelt hatte – wovon man normalerweise ausgeht, Auftragsmorde sind ja eher selten an der Tagesordnung – dieser Möglichkeit räumte der «Blick» keinerlei Raum ein.

Schaut man sich die Berichterstattung des «Blicks» zum besagten Fall an, ist es nicht von der Hand zu weisen: Der «Blick» hat I. W. medial vorverurteilt. Indem er Spekulationen des Opfers – ob nun gerechtfertigt oder nicht – dankbar aufgenommen und unreflektiert verbreitet hat. Meines Erachtens eine höchst fragwürdige journalistische Leistung. Doch mein Urteil dürfte den «Blick» nicht weiter interessieren. (Bezeichnenderweise hat die «Blick»-Berichterstattung über den Fall auch just dann nachgelassen, als der Fall vor Gericht kam, wo auch andere mögliche Tathergänge und Motive diskutiert wurden.)

Wichtiger ist nun die Frage, inwiefern eine solche mediale Vorverurteilung sich auch auf die Strafuntersuchung oder einen Gerichtsprozess auswirken kann. Wen die Urner «Blick»-Leser für schuldig erachteten, war für den Prozess zwar einerlei. Richter haben ihr Urteil vorurteilsfrei zu fällen und nicht nach dem Dafürhalten der öffentlich etablierten Meinung, so das Ideal. Was aber, wenn die mediale Vorverurteilung sich auf Zeugenaussagen auswirkt? Wenn Zeugen sich zum Fall äussern, nachdem sie drei Tage nach der Tat im «Blick» die vermeintlichen «Fakten» gelesen oder diese von «Blick»-Lesern zugetragen bekommen haben – wie unabhängig sind die Aussagen dann noch?

Diese Frage stellte sich auch der Verteidiger von I. W. In seinem Plädoyer vor dem Urner Obergericht führte er denn auch den Begriff des «False-Memory-Effects» ein. Vielleicht lediglich ein berechnender Schachzug eines gewieften Juristen, um von der Schuld seines Mandanten abzulenken? Vielleicht aber lohnt es sich ungeachtet dessen, dem Phänomen auf den Grund zu gehen – um Medienschaffende für ihre Macht zu sensibilisieren? Ich finde: Ja.

Unter False-Memory-Effect wird jener Vorgang bezeichnet, bei dem retrospektiv eine Erinnerung an etwas konstruiert wird, das real nicht stattgefunden hat. Laut Wikipedia wurde das Phänomen der Erinnerungsverfälschung anhand dreier Experimenten erforscht.

Der Verteidiger wollte nun bei der Kronzeugin solche Erinnerungsverfälschungen festgestellt haben. Die Zeugin habe nämlich zuerst den «Blick» gelesen und dann das Gelesene retrospektiv auf das angewandt, was sie vom Killer wusste. Dieser hatte ihr die Tat gestanden, dann sei ihr erst klar geworden, dass I. W. der Auftraggeber gewesen sein muss. Ähnlich einem Angehörigen eines Selbstmörders: Im Nachhinein sucht man Erklärungen dafür und meint sie zu finden, dabei sind sie möglicherweise lediglich auf Kongruenz hin konstruiert.

Ich kenne weder die Zeugin, noch die Details ihrer Aussagen in den Verhören. Es ist auch nicht meine Aufgabe, ihre Aussagen auf die Wahrheit hin zu überprüfen. Ich kann und will nicht beurteilen, ob besagte Kronzeugin I. W. zu Recht oder aufgrund eines vom «Blick» begünstigten False-Memory-Effects belastet. Aber: Beides ist möglich und allein das ist entscheidend.

Journalisten können wesentlich zur öffentlichen Meinung zu einem Thema, einer Person, einem Fall beitragen – je nach Schreibweise, Distanz und Professionalität. Journalisten haben die Macht, einen Menschen in der Öffentlichkeit schlechtzumachen. Indem sie verbreiten, was sie verbreiten. Und sie könnten damit theoretisch zumindest indirekt die Wahrheitsfindung bei Strafprozessen teilweise beeinflussen.

Dessen sollte man sich als Medienschaffende bewusst sein. Journalisten beobachten, kritisieren, gewichten, ordnen ein – aber: sie urteilen nicht. Journalisten sind keine Richter. Und sollten sich nicht zu Henkern machen.

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13 Antworten zu Mediale Vorverurteilung – oder: Wenn Journalisten zu Richtern werden

  1. coolray schreibt:

    das ist doch zur normalen praxis geworden, das jemand schon vor beginn des prozesses von der presse und den lesern verurteilt worden ist. für viele journalisten und leser gibt es so etwas wie unschuldsvermutung nicht. für sie giobt es nur die schuldvermutung und das rätzeln darüber, wie langer der verdächtige..also für sie überführte..ins gefängnis muss. das der schuss nach hinten losgehen kann sieht man wieder an dem fall, als ein lehrer wegen angeblicher vergewaltigung seiner kollegin 5 jahre unschuldig im gefängnis saß. diese frau wurde ja jetzt wegen schwerer freiheitberaubunbg in mittelbarer tärterschaft zu 5 1/2 jahren gefängnis verutreilt . von daher sollte man mit aussagen..der gehjört so und so lange in den knast..vorsichtig sein. denn selbst wenn jemand verurteilt worden ist, kann man nicht immer sicher sein , das derjenige auch wirklich der täter war. vor allem die pre3sse hat da vorsichtig zu sein, und jede vorverurteilung zu vermeiden. denn sie machen dadurch nur unnötig stimmung, die auch umschlagen kann wie bei dem fälschlich des mordes beschuldigten 17 jährigen. wo dann der mob zum lynchen aufgerufen hat.

    • eigenwach schreibt:

      Ob die mediale Vorverurteilung zur «normalen Praxis» geworden ist, wie Sie behaupten? Ich hoffe nicht! Andernfalls wäre das ein sehr schlechtes Zeugnis für die Medienlandschaft. Allerdings stelle auch ich vermehrt fest, dass die Unschuldsvermutung allzu schnell übergangen wird. Bleibt zu hoffen, dass die betroffenen Medien ihre Praxis ab und an hinterfragen. Dazu soll auch mein Blogbeitrag dienen. Der wird zwar gut gelesen – die Statistik explodiert förmlich – aber leider bleibt es dabei; kaum Kommentare oder ähnliches sind zu lesen. Schade eigentlich. Aus diesem Grund: Vielen Dank für Ihren Kommentar. Auch wenn er – für meinen Geschmack – etwas zu pessimistisch ist; immerhin findet so überhaupt erst eine Diskussion statt. Und die hat die Medienbranche mehr als nötig.

  2. meykosoft schreibt:

    „Journalisten haben die Macht, einen Menschen in der Öffentlichkeit schlechtzumachen. Indem sie verbreiten, was sie verbreiten. Und sie könnten damit theoretisch zumindest indirekt die Wahrheitsfindung bei Strafprozessen teilweise beeinflussen.“

    Ja, so isses wohl. Dazu gabs auch mal folgende Untersuchung:

    „Das Thema Medien als Gegenstand einer breit angelegten Befragung von 447 Richtern und 271 Staatsanwälten in fünf Bundesländern – Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

    […]

    Nahezu alle Richter und Staatsanwälte schreiben Medienberichten einen Einfluss auf die verschiedenen Aspekte von Strafverfahren zu.

    […]

    Gut zwei Drittel der Richter (77 Prozent) und der Staatsanwälte (74 Prozent) geben an, Medienberichte würden „die Aussagen von Zeugen“ beeinflussen, wobei offenbleibt, worin sich dies zeigt. Doch handelt es sich um einen substantiellen Aspekt von Strafverfahren. Dies trifft auch auf den folgenden Befund zu: Fast jeder zweite Richter (44 Prozent) und Staatsanwalt (49 Prozent) erklärt, die Berichte hätten einen Einfluss auf den „Ablauf des gesamten Verfahrens“.

    […]

    Eine Klärung bringen die folgenden Feststellungen. Ein Viertel der Richter (25 Prozent) und ein Drittel der Staatsanwälte (37 Prozent) berichten, die Medienbeiträge hätten einen Einfluss auf „die Höhe der Strafe“.

    […]

    Die erwähnten Prozentwerte mögen gering erscheinen, ihre praktische Relevanz für die Angeklagten ist aber groß.“

    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/jugendkriminalitaet-wir-richter-sind-auch-nur-menschen-1511214.html

    (Kommentarmehrfachverwertung)

  3. user unknown schreibt:

    Auf Wikipedia wurde das Phänomen … anhand dreier Experimenten erforscht.

    Auf Wikipedia wohl eher nicht, laut Wikipedia.

  4. Maria schreibt:

    Auch das ist ein Grund, warum Journalisten so einen miesen Ruf haben. Es werden keine Missstände mehr aufgedeckt (wie man bei der NSA Geschichte sehen kann sogar fleißig mitgeholfen und die Verbrechen der Regierungen noch schön geredet) sondern die Presse ist einfach nur noch eine große Mobbingplattform für ein paar verbitterte Menschen, die rigoros die Pressefreiheit ausnutzen.
    Bei Politikern fordern Journalisten immer sofort den Rücktritt, wenn sie einen Fehler machen. Wenn ein Journalist aber selbst mal ein Leben ruiniert, tritt er dann zurück? Davon habe ich persönlich noch nichts gehört. Selbst einfach Fehler werden gar nicht mehr korrigiert. ‚Und anstatt auf öffentliche Kritik zu reagieren wird eifnach versucht sich mit der eigenen Macht am Kritiker zu rächen.
    Das alles wirft ein schlechtes Licht auf die Journalisten, die nur noch als rachsüchtige Mobber auffallen. In Deutschland hat eine Umfrage ergeben, dass die Leute Journalisten für korrupter halten als das Parlament. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, es liegt nicht daran, dass die Deutschen viel Vertrauen ins Paralment haben, sondern gar keines mehr in die Presse.
    AUch hier liegt ein Grund, warum kaum noch jemand dafür bezahlen will. Mobbing, Lügen und Vorverurteilungen bekomme ich auch kostenlos in sozialen Medien. Außerdem möchte ich so etwas nicht finanziell unterstützen.

    • eigenwach schreibt:

      Ich gehe mit Ihnen einig, dass solche wie von mir beschriebenen Fälle ein schlechtes Licht auf uns Journalisten wirft. Das ist unumstritten. Die Presse aber als einzige Mobbingplattform zu bezeichnen, geht m. E. aber zu weit. Es gibt durchaus noch Medien, die seriös arbeiten. Meist sind das die kleinen Lokalzeitungen, die nahe am Leser sind und sich deshalb Unglaubwürdigkeiten auch weniger leisten können. Leider aber finden solche kleine Zeitungen nicht dasselbe Echo wie die grossen, allen vor an die Boulevardblätter. Ich hoffe, Sie finden auch in Ihrer Region ein glaubwürdiges Blatt. Wäre schade um Sie als Leserin, wenn Sie in der Resignation ob gewisser Medien verharren.

  5. gargamel schreibt:

    Natürlich gibt es auch heute kritische Medien. Aber diese sind ebenso auf Geld angewiesen. Und wenn das Geld nicht von den Lesern kommt, dann muss es in der Demokratie eben von der Opposition oder in der Realität von Geheimdiensten des Auslands kommen.
    Der unmündige Bürger ist in jedem Fall auf Informationen angewiesen, um politische Entscheindungen treffen zu können.
    Wie stark die Öffentlichkeit von den Medien gelenkt wird zeigte erst kürzlich der Wahlkampf in Venezuela. Dabei ist aber weniger die Propaganda des Chavez-Nachfolgers gemeint, als vielmehr die hasserfüllten Kampfreden und leeren Versprechungen des erneuten Wahlverlierers Henrique Capriles.
    So wird auch in Deutschland das Ergebnis der kommenden Bundestagswahl nicht die Wahl des Volkes sein, sondern erneut eine Wahl der Medien.

    Getreu dem Motto – Wir bilden Deine Meinung.

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  8. Walker Ignaz schreibt:

    Mit grossem Interesse habe ich Deinen Blog gelesen. Ich habe nach meiner Entlassung aus dem Gefängnis auch viel Zeit investiert, die Archive der verschiedenen Zeitungen zu durchforsten. Im Gefängnis habe ich immer wieder gehofft, dass die Zeit der Objektivität noch kommt, leider konnte ich immer nur feststellen, dass ich gegen die Bewirtschaftung der Emotionen nicht ankomme. Wie Du ja weisst, habe ich während meiner Haftzeit ein Buch geschrieben. In der Universität Kriminologie durfte ich feststellen, dass ich kein Einzelfall war. Die Justiz in der Schweiz ist keineswegs so gut, wie die Bevölkerung glaubt. Vielen Dank für Deine Bemühungen Journalistin, und nicht Quotenjägerin zu sein.

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